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Beschwerden

Nach § 58 Abs. 2 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) in Verbindung mit § 14 OBG haben die Bauaufsichtsbehörden bei der Errichtung, der Änderung, der Beseitigung, der Nutzung, der Nutzungsänderung sowie der Instandhaltung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden.

Liegt ein berechtigtes Interesse an einer Überprüfung von baulichen Anlagen, Nutzungen oder Bauarbeiten vor, kann eine schriftliche Beschwerde an das Bauordnungsamt gerichtet werden. Sofern ein Verstoß gegen geltende baurechtliche Vorschriften nicht festgestellt werden sollte, wird je nach Arbeitsaufwand durch den Mitarbeiter des Bauordnungsamtes eine Gebühr im Kostenrahmen von 50,00 Euro bis 500,00 Euro in Rechnung gestellt.

Ist eine Beschwerde berechtigt, wird das Bauordnungsamt der Stadt Alsdorf die Beschwerde überprüfen. Ggf. werden in Bearbeitung der Beschwerde weitere Verfahren, wie z.B. das bauordnungsbehördliche Verfahren oder das Bußgeldverfahren, eingeleitet, um abschließend den bauordnungsgemäßen Zustand wieder herzustellen.

Welche Unterlagen werden für die Überprüfung benötigt?

Beschwerden über bauordnungswidrige Zustände sind in schriftlicher Form und im Original unterschrieben (keine Email) beim Bauordnungsamt unter Angabe folgender Sachverhalte einzureichen:

  • Angabe über die Örtlichkeit (Adresse) 
  • wenn möglich, detaillierte Beschreibung des Zustands – gerne auch unter Beifügung von Fotos
  • Name und Anschrift des Beschwerdeführers – anonyme Beschwerden können nicht berücksichtigt werden
  • Nachweis des sog. berechtigten Interesses des Beschwerdeführers
    • Eigentümer des angrenzenden Grundstücks

Kontakt

Allgemeiner Kontakt

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

E-Mail: 
bauordnungsamt@alsdorf.de

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