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A 63 Bauordnungsamt

Aktuelles aus dem A 63 – Bauordnungsamt

Aufgrund des Corona-Virus ist das Rathaus für Besucherinnen und Besucher bis auf weiteres grundsätzlich geschlossen. Es werden nur noch Personen mit dringenden, unaufschiebbaren Anliegen bei Vorliegen einer Terminvereinbarung eingelassen. Die schriftliche Terminbestätigung ist dabei unbedingt vorzulegen, da andernfalls der Zutritt zum Gebäude nicht gestattet wird.

Einen Termin können Sie für Bauakteneinsichten oder in Ausnahmefällen zu schwierigen und komplexen Sachverhalten während der Sprechzeiten telefonisch unter 02404-500 vereinbaren. Die Terminbestätigung wird Ihnen dann per Email oder ggf. per Post zugesandt.

Das Bauordnungsamt bietet folgende Sprechzeiten an:

Montags         08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Mittwochs      14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Freitags          08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Wir empfehlen Anfragen an folgende Emailadresse zu richten: bauordnungsamt@alsdorf.de

Die Mitarbeiter sind weiterhin telefonisch und per E-Mail zu den Sprechzeiten erreichbar.

Alle Anliegen werden selbstverständlich weiterhin bearbeitet. Fragen zu  geplanten Bauvorhaben können Sie gern per Email an die Mitarbeiter der Bauordnungsamtes schicken oder telefonisch Ihr geplantes Bauvorhaben vorstellen. Erforderlich ist dabei ein Lageplan, in dem Sie ihr Bauvorhaben mit Bemaßung einzeichnen, ggf. abfotografieren oder einscannen und uns schicken. Wir werden gemeinsam mit dem Amt für Planung und Umwelt – A 61- Ihr Bauvorhaben bzgl. öffentlich-rechtlicher Bauvorschriften erörtern und Sie schriftlich darüber informieren.

Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden. Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.

Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen. 

Grundsätzlich können Sie diese Serviceleistungen wie bisher unter folgenden Emailadressen beantragen:

Baulastenauskünfte:            baulastenauskunft@alsdorf.de

Bauakteneinsichten:            bauakteneinsicht@alsdorf.de

Bitte informieren Sie sich auch zu weiteren Themen in unserem Internetauftritt.

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Kerstin Hesse

Telefon: 0 24 04 / 50 - 355
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 355

E-Mail: kerstin.hesse@alsdorf.de


Jens Claßen

Telefon: 0 24 04 / 50 - 341
Fax: 57 999 - 341

E-Mail: jens.classen@alsdorf.de


Herr Tim Engels

Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382

E-Mail: tim.engels@alsdorf.de


Dirk Stoeckmann
Brandschutztechniker

Telefon: 0 24 04 / 50 330
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 330

E-Mail: dirk.stoeckmann@alsdorf.de


Jörg Hansen

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442

E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de


Sandra Molitor

Telefon: 0 24 04 / 50 - 283
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 283

E-Mail: sandra.molitor@alsdorf.de

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