Beantragung eines Personalausweises von Auslandsdeutschen
Personalausweis für im Ausland lebende Deutsche (ab 01.01.2013)
(WICHTIGE ÄNDERUNG FÜR IN BELGIEN UND IN DEN NIEDERLANDEN WOHNENDE BÜRGER: DIE ERSTBEANTRAGUNG MUSS BEI DER BOTSCHAFT IN BRÜSSEL BZW. AMSTERDAM ERFOLGEN!! BITTE BEACHTEN SIE DIE HINWEISE IM MERKBLATT)
Lebt ein Deutscher im Ausland und hat die deutsche Staatsangehörigkeit, so ist der Personalausweis ab dem 01.01.2013 bei der Deutschen Botschaft des jeweiligen Landes zu beantragen. Bürger, die in Belgien und den Niederlanden im Bereich der Euregio wohnen, können den Personalausweis auch bei einer innerdeutschen Meldebehörde beantragen. (Weitere Informationen finden Sie im unten hinterlegten Merkblatt und auf den Internetseiten der jeweiligen Botschaft)
Nur bei Wohnsitz in Belgien oder in den Niederlanden:
Benötigte Unterlagen:
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alter Reisepass/Personalausweis
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ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
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Auszug (Meldebescheinigung) aus dem Bevölkerungsregister der niederländischen bzw. belgischen Wohnsitzgemeinde - nicht älter als 6 Monate
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Die Gebühr bis zum 24. Lebensjahr 52,80 € bzw. ab dem 24. Lebensjahr 67,00 €
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Bei Personalausweisanträgen von Minderjährigen wird zusätzlich eine Einverständniserklärung beider Elternteile, unter Vorlage der Geburtsurkunde des Kindes sowie der Pässe/Ausweise der Eltern, bzw. der Nachweis über das alleinige Sorgerecht benötigt.
HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 16 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. 2 - 4 Wochen, abhängig von der Bundesdruckerei Berlin (Lieferzeiten können abweichen)
Gebühren/Kosten: 67,00 € (52,80 € bis einschließlich 23 Jahre) (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Online-Broschüre
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Bildquelle: BMI