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Personalausweis Personalausweis am Automaten Personalausweis Personalausweis

Beantragung eines Personalausweises

 

Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen

(psw/ma) Das Bundesinnenministerium macht auf die Ausweispflicht und die Gültigkeit von Ausweisen in Zeiten der Corona-Krise aufmerksam und reagiert damit insbesondere auf die vielerorts geschlossenen Rathäuser, die derzeit keine oder nur eingeschränkte Antragstellung ermöglichen. Die Informationen des Ministeriums können im Internet unter Personalausweisportal - Bundesministerium des Innern - PA

Innerhalb Deutschlands können Sie sich - wie gewohnt - entweder mit einem gültigen Personalausweis oder mit einem gültigen Reisepass ausweisen. Sollte Ihr Reisepass in den nächsten Wochen ablaufen, reicht für Länder der Europäischen Union sowie Andorra, Bosnien und Herzegowina, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, Schweiz, Türkei und Vatikan auch ein gültiger Personalausweis als Reisedokument aus.

Deutschland hat mit einigen Europäischen Staaten vereinbart, dass deutsche Reisedokumente bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit grundsätzlich als Identitätsnachweis anerkannt werden sollten. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Malta, die Niederlande, Österreich, Schweiz, Slowenien. Nähere Einzelheiten können Sie auch unter dem regelmäßig aktualisierten Link Personalausweisportal - Bundesministerium des Innern - PA abrufen.

Eine Reisegarantie ist mit diesem europäischen Abkommen jedoch nicht verbunden. Um etwaige Schwierigkeiten bei der Reise mit abgelaufenen Dokumenten zu vermeiden, wird daher empfohlen, nur mit gültigen Dokumenten zu reisen. Da derzeit eine Vielzahl von Staaten Einreisebeschränkungen erlassen haben, sollten Sie generell nur zwingend erforderliche Reisen antreten und sich vor Antritt der Reise über die aktuell gültigen Einreisebestimmungen des Ziellandes informieren. 

Benötigt werden:

• der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)

  • Geburts-/Abstammungsurkunde
  • Heirats-/Eheschließungsurkunde
  • Vorläufiger Bundespersonalausweis
  • Reisepass
  • Führerschein

• ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)

• persönliches Erscheinen ist erforderlich

HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.

Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 16 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.

    Gültigkeitsdauer: 10 Jahre, bei Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben 6 Jahre

    Bearbeitungsdauer: ca. 2 - 4 Wochen durch die Bundesdruckerei

    Gebühren / Kosten: 37,00 € (22,80 € bis einschließlich 23 Jahre) (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash

     

    Online-Broschüre

    Jetzt auch als Online-Version:
    Die Broschüre „Ihr Personalausweis – digital, einfach und sicher“
    www.personalausweisportal.de/ihr-personalausweis

    Hier informieren Sie sich über die Funktionen und Möglichkeiten Ihres Personalausweises mit Online-Ausweis – ganz bequem mit Ihrem Smartphone.
    Einfach QR-Code scannen und los geht‘s.

    Formulare



    Bildquelle: BMI 

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    Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
    Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
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    Tanja Hofman
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    Doris Lesmeister
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    Nikolaos Pavlidis
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    Maja Rottenfußer
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