Beantragung eines vorläufigen Personalausweises
Nur bei begründeter Notwendigkeit ist eine Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
Benötigt werden:
• der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- Vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
• ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
• persönliches Erscheinen ist erforderlich
HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 16 Jahren) zusätzlich noch die Schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen).Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: max. 3 Monate
Gebühren / Kosten: 10,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Bildquelle: BMI