Einbürgerungen
Allgemeine Informationen
Die Grundlagen für eine Einbürgerung befinden sich seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes überwiegend im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig.
Gebühren pro Person: 255,- €.
Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetz hat, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,- €.
Der Antragvordruck auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im FB 6 Bürger- und Ordnungsamt Bereich Standesamt erhältlich.
Bevor ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann, ist es erforderlich persönlich vorzusprechen.
Bei Ihrer Vorsprache ist die Vorlage gültiger Ausweisdokumente zwingend erforderlich. Gegebenenfalls werden auch die Ausweisdokumente der mit einzubürgernden Familienangehörigen benötigt. Im Beratungsgespräch erhalten Sie ausführliche Informationen über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ferner erfahren Sie, welche Unterlagen aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind. Hierüber erhalten Sie ein Merkblatt, auf dem alle notwendigen Unterlagen gekennzeichnet sind.
Bei Abgabe des Einbürgerungsantrages und aller Unterlagen (in Original und Kopie) ist eine persönliche Vorsprache alle Antragssteller zwingend erforderlich.
Sofern Sie Ihren Antrag bei der hiesigen Einbürgerungsstelle abgeben, ist hierfür unbedingt eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich.
Die Einbürgerung ist gebührenpflichtig.
Gebühren pro Person: 255,- €.
Für ein minderjähriges Kind, das mit eingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte im Sinne des Einkommenssteuergesetz hat, ermäßigt sich die Gebühr auf 51,- €.
Der Antragvordruck auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist im FB 6 Bürger- und Ordnungsamt Bereich Standesamt erhältlich.
Bevor ein schriftlicher Antrag auf Einbürgerung gestellt werden kann, ist es erforderlich persönlich vorzusprechen.
Bei Ihrer Vorsprache ist die Vorlage gültiger Ausweisdokumente zwingend erforderlich. Gegebenenfalls werden auch die Ausweisdokumente der mit einzubürgernden Familienangehörigen benötigt. Im Beratungsgespräch erhalten Sie ausführliche Informationen über die Voraussetzungen für eine Einbürgerung. Ferner erfahren Sie, welche Unterlagen aufgrund Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind. Hierüber erhalten Sie ein Merkblatt, auf dem alle notwendigen Unterlagen gekennzeichnet sind.
Bei Abgabe des Einbürgerungsantrages und aller Unterlagen (in Original und Kopie) ist eine persönliche Vorsprache alle Antragssteller zwingend erforderlich.
Sofern Sie Ihren Antrag bei der hiesigen Einbürgerungsstelle abgeben, ist hierfür unbedingt eine vorherige Terminabsprache zwingend erforderlich.