Umbau / Erweiterung
Gemäß § 60 BauO NRW 2018 bedarf es für Erweiterungen, Umbauten, Umnutzungen usw. von baulichen Anlagen einer Baugenehmigung.
Die Bauvorlagen für Umbauten bzw. für Erweiterungen müssen bei qualifizierten Baumaßnahmen (z.B. Wohnraumerweiterung, Umbauten oder Erweiterungen in gewerblichen Bereichen) durch eine Bauvorlageberechtigte / einen Bauvorlageberechtigten erstellt werden.
(Empfehlung: Lassen Sie sich vor Antragstellung durch unser Baubürgerbüro und das Amt für Planung und Umwelt – A 61 beraten.)
Notwendige Bauvorlagen:
- Antragsformular (amtlicher Vordruck)
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstr. 10)
- Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:250), evtl. vergrößerte Ausschnittskopie aus der Flurkarte
- Art und Umfang der Umbau-/Erweiterungs-maßnahme sind anzugeben und in den bemaßten Bauzeichnungen M 1:100, Ansichten, Grundrisse und Schnitt kenntlich zu machen (gem. BauPrüfVO)
- Baubeschreibung (amtlicher Vordruck)
- Volumenberechnung der Erweiterung
- Flächenberechnung
- Bei baulichen Änderungen Angabe der veranschlagten Herstellungskosten der genehmigungsbedürftigen baulichen Maßnahmen
- Stellplatznachweis
- Statistischer Erhebungsbogen (1-fach)
Ihr Antrag kann nur in vollständigem Zustand bearbeitet werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Bauvorlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung vorliegen und den Anforderungen der BauPrüfVO entsprechen. Mehrfachausfertigungen sind im digitalen Baugenehmigungsverfahren obsolet. Siehe hierzu auch:
Digitales Baugenehmigungsverfahren / digitale Antragstellung
Genehmigungsgebühren:
Die Genehmigungsgebühren sind abhängig von den Herstellungskosten bzw. Rohbaukosten der Umbau-/Erweiterungs-maßnahme.
→ Die Mindestgebühr beträgt 50,- €.
Formulare