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Terrasse

Terrassenüberdachung

Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 1g) BauO NRW 2018 ist die Herstellung einer Terrassenüberdachung mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m genehmigungsfrei.

Die Genehmigungsfreiheit kann durch eine Ortssatzung (Gestaltungssatzung) oder durch einen Bebauungsplan, der Vorgaben über die bebaubare Fläche oder Grundflächenzahl- auch für eine Terrassenüberdachung macht, eingeschränkt sein. Daher ist es erforderlich, vor Errichtung der Terrassenüberdachung die planungsrechtliche Zulässigkeit im Amt für Planung und Umwelt -  A 61 - abzuklären.

Ggf. kann die Zustimmung des Nachbarn bei einer Grenzbebauung erforderlich sein.

Bei einer Tiefe von mehr als 4,50 m, selbst wenn die Fläche von 30 m² unterschritten wird, ist für die Terrassenüberdachung ein Bauantrag einzureichen.

Gemäß § 67 Abs. 2 Nr. 6 BauO NRW 2018 benötigt die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser keine Bauvorlageberechtigung. Die Bauherrin oder der Bauherr kann somit den Bauantrag selber erstellen und einreichen.

 

Bauantragsunterlagen für das einfache Genehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW 2018:

Download:

  • Flurkarte nicht älter als 6 Monate (erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstraße 10)
  • Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:250), evtl. vergrößerte Ausschnittskopie aus der Flurkarte
  • Bauzeichnungen M 1:100 – Ansicht, Grundriss, Schnitt mit Bemaßung
  • Berechnung des umbauten Raumes und der Nutzfläche
  • Angabe der veranschlagten Herstellungskosten

→ Sollte das Bauvorhaben im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes liegen, kann auch das Freistellungsverfahren gemäß § 63 BauO NRW 2018 durchgeführt werden. Liegt die Terrassenüberdachung bei Doppelhäusern/Reihenhäusern innerhalb der bebaubaren Fläche, ist keine Nachbarzustimmung erforderlich.

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Herr Tim Engels

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382

E-Mail
tim.engels@alsdorf.de

Kontakt

Fragen zu Bebauungsplänen

Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

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