Statistikbogen
Wenn Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird, werden im Rahmen der Hochbaustatistik die Baumaßnahmen erfasst, welche genehmigungs- oder zustimmungsbedürftig sind. Ebenfalls in dieser Statistik einbezogen sind Hochbauten, deren Genehmigungsverfahren durch besondere Bundes- oder Landesgesetze geregelt sind.
Grundsätzlich ist also zu sagen, dass für jedes neu zu errichtende Gebäude, für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden oder für den Bauabgang (Beseitigung) von Gebäuden ein statistischer Erhebungsbogen ausgefüllt und den Bauanträgen (auch den Freistellungsanträgen gem. § 63 BauO NRW 2018) beigefügt werden muss.
Hier finden Sie den Link zum statistischen Erhebungsbogen für Baugenehmigungen NRW: mehr
Sie können direkt Ihre Angaben eingeben und ausdrucken oder nur den Statistikbogen ausdrucken.
Bitte wählen Sie Nordrhein-Westfalen aus und achten Sie darauf, dass immer der Teil Baufertigstellung dem Bauantrag auch beigefügt wird.