Nutzungsänderung
Eine Änderung der Nutzung oder einfach „Nutzungsänderung“ ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Unabhängig davon, ob mit der Nutzungsänderung auch bauliche Veränderungen verbunden sind.
Eine genehmigungsbedürftige Nutzungsänderung gemäß § 64 und § 65 BauO NRW 2018 ist immer dann gegeben, wenn das öffentliche Baurecht für die veränderte Nutzung eine andere Beurteilung ergeben kann, d.h. andere oder weitergehende Anforderungen stellt - z.B. Nutzungsänderung eines Dachgeschosses von Abstellzwecken zu Aufenthaltsraum (Wohn-oder Hobbyraum).
Lassen Sie sich vor Antragstellung durch die Mitarbeiter des Bauordnungsamtes und des Amtes für Planung und Umwelt - A 61- beraten.
Notwendige Bauvorlagen:
- Antragsformular (amtlicher Vordruck)
- Flurkarte (nicht älter als 6 Monate, erhältlich beim Katasteramt der Städteregion Aachen, Zollernstr. 10)
- Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:250), evtl. vergrößerte Ausschnittskopie aus der Flurkarte
- Art und Umfang der Nutzungsänderung sind anzugeben und erforderlichenfalls in bemaßten Bauzeichnungen M 1:100 Ansichten, Grundrisse und Schnitt kenntlich zu machen
- Baubeschreibung (amtlicher Vordruck)
- Betriebsbeschreibung (amtlicher Vordruck)
- Angaben zur umgenutzten Fläche in m²
- Bei baulichen Änderungen Angabe der veranschlagten Herstellungskosten der genehmigungsbedürftigen baulichen Maßnahmen
- Stellplatznachweis
- weitere Unterlagen richten sich im Einzelfall nach Art und Umfang des Vorhabens
Ihr Antrag kann nur in vollständigem Zustand bearbeitet werden. Achten Sie bitte darauf, dass die Bauvorlagen in mindestens 3-facher Ausfertigung vorliegen und den Anforderungen der BauPrüfVO entsprechen.
Mehrfachausfertigungen sind im digitalen Baugenehmigungsverfahren obsolet. Siehe hierzu auch:
Digitales Baugenehmigungsverfahren / digitale Antragstellung
Genehmigungsgebühren:
Die Genehmigungsgebühren für Nutzungsänderungen richten sich nach der geänderten Nutzfläche (in Abhängigkeit von der Nutzungsart sind unterschiedliche Faktoren anzusetzen) und den Herstellungskosten. Die Mindestgebühr beträgt 50,- €
Formulare zur Nutzungsänderung