Bauleitplanung
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan), die eine geordnete städtebauliche Entwicklung auf den Grundstücken gewährleisten sollen.
Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung für die Gesamtstadt dar und dient als Leitlinie für die Verteilung von verschiedenen Nutzungen innerhalb des Stadtgebietes.
Die aus dem Flächennutzungsplan entwickelten und im Allgemeinen nur für einen Teil des Gemeindegebietes aufgestellten Bebauungspläne (BP) enthalten unmittelbar wirkende, verbindliche Festsetzungen für die Bodennutzung. Der Bebauungsplan umfasst zumeist mehrere Grundstücke, jedoch ist auch eine Einzelplanung für ein konkretes Projekt nicht ausgeschlossen.
Die Bauleitpläne (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan gleich. Für den Flächennutzungsplan bedarf es jedoch der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Bezirksregierung). Eine Übersicht zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens finden Sie hier.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung können sich Bürger und Bürgerinnen über aktuelle Bauleitplanverfahren, Pläne und Konzepte informieren, sich dazu äußern und so aktiv die nachhaltige Entwicklung Alsdorfs mitgestalten.
Neben dem klassischen Bebauungsplan kann die Gemeinde auch mit weiteren städtebaulichen Satzungen Baurecht schaffen, oder baugestalterische Bestimmungen treffen. Alle weiteren städtebaulichen Satzungen der Stadt Alsdorf finden Sie hier.