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Laubsäcke/Grünabfall

Laub:

In der Stadt Alsdorf gibt es viele Bereiche, an denen starker Laubfall auftritt. Die betroffenen Anlieger, haben die Möglichkeit das Laub in Laubsäcken einzusammeln. Die Laubsäcke sind an der Information im Rathaus in der Hubertusstraße für 0,50 €/Stück zu erwerben. Die Laubsäcke können zu den Terminen der Grünschnittstraßensammlung  - nicht bei der Abholung der Biotonne - vor dem eigenen Grundstück zur Abholung durch die RegioEntsorgung AöR bereitgestellt werden. Die Termine für die Grünschnittsammlung sind im Abfallkalender mit einem grünen „G“ gekennzeichnet. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, das gesammelte Laub an den Standorten der Grünschnittcontainer kostenlos zu entsorgen. Die Standorte der Grünschnittcontainer sind ebenfalls im Abfallkalender aufgeführt.

Hinsichtlich des Laubfalls ist generell auszuführen, dass Äste, Laub etc. Fremdkörper sind. Dadurch verunreinigen sie die Straße und müssen von den Anliegern beseitigt werden. Das gilt unabhängig vom Eigentum am Baum, der die Blätter abgeworfen hat. Entscheidend hier ist, dass sich das Laub auf der zu säubernden Straße oder dem Gehweg befindet. Die Reinigung dieser Bereiche ist laut Straßenreinigungs- und Gebührensatzung auf die Anwohner übertragen worden. Ausnahmen sind die Straßen, die in der Anlage zur gerade erwähnten Satzung unter Buchstabe a) aufgeführt werden.

Die Anlieger der betroffenen Häuser in der jeweiligen Straße können sich nicht darauf berufen, das Laub stamme von einem Baum, der nicht auf seinem Grundstück steht und der Stadt gehöre. Darüber hinaus lässt sich niemals ein bestimmtes, auf dem Gehweg oder Straße liegendes Blatt einem bestimmten Baum derselben Gattung zuordnen.

Die Laubbeseitigung umfasst einen sehr kurzen Zeitraum im Jahr. Auch wenn der Laubfall zu bestimmten Jahreszeiten stärker ausfällt, ist es laut hiesiger Rechtsprechung den Anwohnern zuzumuten, diesen zu entsorgen. Selbst die Pflicht, das Laub wegzuschaffen bzw. ordnungsgemäß zu entsorgen, überschreitet nicht die Zumutbarkeit. 

Der Bürger verhält sich darüber hinaus falsch, wenn er das auf dem Gehweg vorgefundene Laub auf die Straße oder in die Straßenrinne kehrt. Dieses Fehlverhalten führt nicht dazu, dass die Stadt Alsdorf das Laub letztlich beseitigen muss.

 

Grünabfall:

Ab dem 1. Juli 2022 werden bei der Straßensammlung von Gartenabfällen nur noch mit Naturkordel gebündelte Gartenabfälle und handelsübliche Kraftpapiersäcke mitgenommen. Die Leerung von offenen Wannen, Pop-up- Behälter etc. wird aus Gründen des Arbeitsschutzes eingestellt. Wie soll gebündelt werden?

• Äste mit einer maximalen Länge 1 m und 10 cm Durchmesser

• Mit Naturkordel gebündelt

Alle Gartenabfälle können bis zu einer Menge von 1,5 m3 an den Grünschnittsammelstellen und Containerstandplätzen der RegioEntsorgung abgegeben werden. Weiterhin besteht eine kostenpflichtige Abgabemöglichkeit am Entsorgungszentrum der AWA Entsorgung in Warden. Alle Termine, Standzeiten der Container und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe sind online einsehbar oder im Abfallkalender nachzulesen. Alle Fragen zur Abfuhr beantwortet das Kundendienstzentrum der RegioEntsorgung unter 02403 – 55 50 666.

 Kontakt

Holger Frings

Stadt Alsdorf A 66 
Eigenbetrieb Technische Dienste

Carl-Zeiss-Straße 20
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 55 450 - 16
Fax: 0 24 04 / 57 9999 - 24
E-Mail: holger.frings@alsdorf.de

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