Grundstücksanschluss
Die privaten Leitungen und Kanäle sind ein wichtiger Bestandteil des gesamten Entwässerungssystems. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, den ordnungsgemäßen Zustand ihrer Abwasserleitung selbst zu überwachen. In Nordrhein-Westfalen ist diese Forderung in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) geregelt.
Zur Information haben wir Ihnen unten einen 10-minütigen Film sowie interessante und hilfreiche Links zusammengestellt. Gerne beraten wir Sie natürlich auch persönlich oder telefonisch. Sie erreichen uns unter den nebenstehenden Kontaktdaten.
Sie benötigen im öffentlichen Bereich einen neuen Grundstücksanschluss an den städtischen Abwasserkanal oder möchten Ihren vorhandenen Anschluss reparieren?
Dann füllen Sie bitte folgendes Formular aus und reichen es im Original mit allen geforderten Unterlagen bei uns ein.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen beauftragen wir unseren Generalunternehmer mit der Ausführung der Arbeiten. Die entstehenden Kosten macht die Stadt gegenüber dem Grundstückseigentümer nach § 10 KAG geltend.
Arbeiten auf dem privaten Grundstück können Sie nach Rücksprache mit uns selbst ausführen oder eine Fachfirma beauftragen.
Links und Downloads
- Antrag auf Herstellung / Erneuerung / Reparatur einer Grundstücksanschlussleitung
- NRW-Landesliste der Sachkundigen
- Rückstauschutz-Flyer
- Rückstauschutz-Handbuch
- NRW-Bank