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Das alte Gericht – Baudenkmal Nr. 30 der Stadt Alsdorf

„Das alte Gericht“ ist eine ehemals dreiflüglige Hofanlage aus dem 17. Jahrhundert. Das Fachwerkhaus ruht auf einem Backsteinsockel, der das Erdgeschoss bildet. Der rechte Gebäudeteil hat zwei unregelmäßige Achsen mit Holzblockzargen im Erdgeschoss. Die Hofeinfahrt springt zum übrigen Gebäude zurück und ist mit einem Fachwerküberbau versehen, der links auf einem Pfosten ruht. Das Fachwerk im Obergeschoss ist mit Andreaskreuzen und kleinen Fensteröffnungen versehen. Die Gefache sind teils ausgemauert und geschlämmt, teils verputzt.

Das Gebäude hat eine historische Bedeutung, die über seinen baugeschichtlichen Wert alleine hinausgeht. Als jüliche Unterherrschaft hatte Warden vom 14. Jahrhundert bis Ende des 19.

Jahrhunderts eine selbstständige Gerichtsbarkeit, die in ihren Zuständigkeiten den Herzogsgerichten nahezu gleichgestellt war. „Das Alte Gericht“ war der Sitz des Gerichts der „Herrlichkeit“ Warden.

© Stadt Alsdorf