Änderung der Halterdaten im KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung (Teil 1)
Bei einer An- oder Ummeldung ist es erforderlich den KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung (Teil 1) auf die neue Anschrift zu ändern.
Dies war bis zum 28.02.2013 bei der Stadt Alsdorf NICHT möglich.
Seit dem 01.03.2013 kann bei der Stadt Alsdorf, A 32 Bürger- und Ordnungsamt, Bereich Einwohnermeldeamt, die Anschrift bei An- oder Ummeldung innerhalb der StädteRegion Aachen der KFZ-Schein Zulassungsbescheinigung (Teil 1) geändert werden.
Benötigt werden:
- KFZ-Schein bzw. Zulassungsbescheinigung (Teil 1)
- Bundespersonalausweis oder Reisepass
Gebühren / Kosten: 10,80,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash