Der Verfügungsfonds „Mitwirkung und Beteiligung“
Ein zentrales Anliegen der Programmumsetzung ist es, die Verbesserung der Wohn-, Arbeits-, und Lebensqualität in Alsdorf-Mitte, gemeinsam mit den örtlich ansässigen Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Organisationen und Initiativen voranzutreiben. Mit dem Ziel, gemeinsam zu gestalten und an die vorhandenen Interessen und Bedürfnislagen anzuknüpfen, soll den Menschen ermöglicht werden, ihre Wünsche und Ideen einfließen zu lassen und eigene Projekte umzusetzen.
Zur Förderung der aktiven Mitwirkung und Beteiligung lokaler Akteure, hat die Stadt Alsdorf mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen und städtischen Eigenmitteln im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ einen Verfügungsfonds eingerichtet. Antragsberechtigt ist grundsätzlich Jeder.
Fördergegenstände
- Workshops zur Aufgabenstellung im Programmgebiet
- Informationsveranstaltungen und Mitmachaktionen im Programmgebiet
- Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Stadtteilzeitung, Flyer, Plakataktionen)
- Imagekampagnen
- und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten
Kriterien
Die Projekte müssen mindestens eines der unten aufgelisteten Kriterien erfüllen:
- Lage im Programmgebiet
Die Maßnahme, für die ein Zuschuss beantragt werden soll, muss innerhalb des Programmgebietes „Soziale Stadt Alsdorf-Mitte“ durchgeführt werden bzw. ihren Wirkungsschwerpunkt dort entfalten. - Gemeinschaftsgefühl
Die Maßnahme soll nicht nur einer Zielgruppe dienen, sondern sollte einen integrativen und gemeinschaftsbildenden Nutzen für unterschiedliche Gruppen aufweisen. - Imagebildung
Die Maßnahme fördert das Image des und die Identifikation mit dem Quartier Alsdorf-Mitte. - Engagement
Die Maßnahme fördert das Engagement von Akteuren im Programmgebiet (Bewohner/Innen, Gewerbetreibende, Eigentümer/Innen etc.). - Nachhaltige Entwicklung
Die Maßnahme muss zeitnah sichtbare Ergebnisse vorweisen und eine nachweisbare, langfristige Entwicklung/ Verbesserung innerhalb des Programmgebietes bewirken.
Art und Umfang der Förderung
Die Förderung wird als projektbezogener Zuschuss gewährt. Die finanzielle Unterstützung beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten.