Jugendhilfeplanung
Jugendhilfeplanung ist ein zur systematischen, innovativen und auf zukünftiges Handeln der Jugendhilfe ausgerichtetes Planungsinstrument.
Das Ziel der Jugendhilfeplanung ist, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu erhalten oder zu schaffen und qualitativ und quantitativ bedarfsgerechte Jugendhilfeangebote rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung zu stellen.
Gesetzliche Grundlage ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VIII). Hier ist in § 80 verbindlich geregelt, dass der öffentlichen Träger der Jugendhilfe diese Aufgabe zu erfüllen hat.
Die Aufgabe besteht im wesentlichen aus dem Dreischritt:
- Bestandsfeststellung
- Bedarfsermittlung
- Maßnahmenplanung
Jugendhilfeplanung umfasst also
- die quantitative und qualitative Bestandsfeststellung von Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
- die quantitative und qualitative Feststellung des Bedarfs an Angeboten der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien, die quantitative und qualitative Feststellung des Bedarfs an Angeboten der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien,
- die Empfehlung und Konzipierung von angemessenen und bedarfsgerechten Maßnahmen der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der jungen Menschen und ihren Eltern/Sorgeberechtigten
Die Jugendhilfeplanung ist damit inhaltliche und finanzielle Planungs- und Entscheidungsgrundlage zur Steuerung der örtlichen Jugendhilfe.
An dem permanenten kommunikativen Prozess der Jugendhilfeplanung sind freie Träger und andere Anbieter von Jugendhilfeleistungen frühzeitig zu beteiligen. Ebenso sollen die Nutzerinnen und Nutzer der Leistungen in den Bereichen, die sie unmittelbar betreffen, in angemessener Form einbezogen werden.