Antragstellung Wohnberechtigungsschein
Wohnberechtigungsscheine können beim Sachgebiet Wohnbauförderung des Sozialamts beantragt werden.
Benötigte Unterlagen
- Persönliche Vorsprache in Verbindung mit Antragstellung ist erforderlich,
- Gültiger Personalausweis / Pass,
- Einkommensnachweise je Person im Haushalt (Lohn, Gehalt, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Hartz IV-Leistungen, Sozialhilfe, BaföG u. a.,
- ggf. Schwerbehindertenausweis,
- ggf. Urteil über Ehescheidung,
- ggf. Vollmacht,
- ggf. Heiratsurkunde,
- ggf. Schul-/Studienbescheinigung,
- ggf. Mutterpass,
- ggf. Steuerbescheid (bei erhöhten Werbungskosten),
- ggf. Nachweis über Pflegebedürftigkeit,
- daneben können im Einzelfall für die Bearbeitung weitere Nachweise erforderlich sein, um individuelle Lebenslagen berücksichtigen zu können.
Gebühren / Kosten:
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein / Ausnahmewohnberechtigsschein 10 €.
Formular