Wohngeld, Wohnraumförderungsgesetz, Wohnberechtigungsschein
Dienstleistungen
- Aufgaben im Rahmen des Wohnraumförderungsgesetzes
- Aufgaben im Rahmen der Förderung des Sozielan Wohnungsbaues (Wohnbauförderung)
- Aufgaben nach dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land NRW
- Aufgaben nach dem Wohngeldgesetz
- Aufgaben in Zusammenhang mit der Gewährung von Wohnungsbau- förderungs-, Instandsetzung- und Modernisierungsmitteln
- Beratung in Wohnungsfragen
- Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortführung des Mietspiegels der Stadt Alsdorf
Hinweis zum Wohngeld aufgrund der Corona Krise
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nutzen Sie bitte die Möglichkeit, einen Erst- oder einen Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes.
Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden; bezüglich der noch fehlenden Möglichkeit notwendige Nachweise hochladen zu können, bitte ich Sie diese auf den Postweg einzureichen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Wohngeld kann jetzt auch online beantragt werden
Seit dem 02. November 2016 steht das Wohngeld-online Antragsverfahren auf der Homepage des MBWSV zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten sie hier:
http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/
Archiv_2016/2016_11_02_Wohngeld-online/index.php
Formulare