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Rathaus Alsdorf

Namensführung nach Eheschließung im Ausland

Bitte beachten Sie, dass es in vielen Fällen nicht automatisch zu der von Ihnen gewünschten Namensführung bei einer Eheschließung im Ausland kommt. Die Frage der Namensführung unterliegt zunächst immer dem Heimatrecht eines jeden Verlobten. Das heißt, soweit Sie als Deutsche/r im Ausland geheiratet haben, wird Ihre Namensführung nach den maßgeblichen Vorschriften des in der Bundesrepublik geltenden Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bewertet. Die Besonderheiten des deutschen Ehenamensrechts werden aber nur selten im Ausland beachtet, so dass unter Umständen selbst der in der Heiratsurkunde eingetragene Ehename aus deutscher Sicht nicht zustande gekommen ist. Wir raten Ihnen daher dringend, sich nach der Rückkehr ins Inland mit Ihrem Standesbeamten in Verbindung zu setzen.

Kontakt

Stephanie Gatzke
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 373
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 373
E-Mail: stephanie.gatzke@alsdorf.de

Kontakt

Petra Kubitzki
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 437
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 437
E-Mail: petra.kubitzki@alsdorf.de

Kontakt

Michael Wiesner
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 220
Fax: 0 24 04 / 57999 - 220
E-Mail: michael.wiesner@alsdorf.de
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