Logo Alsdorf (Welle)
Illustration
Illustration Heiraten Illustration Heiraten Illustration Heiraten Illustration Heiraten Trauung

Grundsätzliches

Vom Grundsatz her ist jede im Ausland vorgenommene Eheschließung auch im Inland gültig, soweit das in dem jeweiligen Land geltende Ortsrecht beachtet wurde. Das heißt, die Eheschließung muss nach den dort geltenden Gesetzen in der staatlich vorgesehenen Form erfolgt sein. Rein rituelle Eheschließungs-zeremonien werden dagegen nicht anerkannt.

Beachten Sie bitte, dass in einigen Staaten nach der Eheschließung die Registrierung von den dortigen staatlichen Stellen notwendig ist (z. B. Florida/USA). Ohne einen solchen Nachweis kann auch in Deutschland diese Eheschließung nicht anerkannt werden, da die Nichtregistrierung einen Verstoß gegen das geltende Ortsrecht darstellt.

Kontakt

Stephanie Gatzke
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 373
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 373
E-Mail: stephanie.gatzke@alsdorf.de

Kontakt

Petra Kubitzki
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 437
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 437
E-Mail: petra.kubitzki@alsdorf.de

Kontakt

Michael Wiesner
Standesamt / Einbürgerung

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Burgstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 220
Fax: 0 24 04 / 57999 - 220
E-Mail: michael.wiesner@alsdorf.de
© Stadt Alsdorf