Grundsätzliches
Vom Grundsatz her ist jede im Ausland vorgenommene Eheschließung auch im Inland gültig, soweit das in dem jeweiligen Land geltende Ortsrecht beachtet wurde. Das heißt, die Eheschließung muss nach den dort geltenden Gesetzen in der staatlich vorgesehenen Form erfolgt sein. Rein rituelle Eheschließungs-zeremonien werden dagegen nicht anerkannt.
Beachten Sie bitte, dass in einigen Staaten nach der Eheschließung die Registrierung von den dortigen staatlichen Stellen notwendig ist (z. B. Florida/USA). Ohne einen solchen Nachweis kann auch in Deutschland diese Eheschließung nicht anerkannt werden, da die Nichtregistrierung einen Verstoß gegen das geltende Ortsrecht darstellt.