Ablauf der standesamtlichen Trauung
Wie bereits geschildert, handelt es sich bei der standesamtlichen Eheschließung im Grunde genommen lediglich um die Beurkundung eines familienrechtlichen Vertrages, den die beiden Verlobten selbst durch Ihr „Ja“ abschließen.
Dementsprechend ist auch die Eheschließung geprägt von notwendigen „Formalien“. Dazu gehört z.B. dass die Niederschrift zu verlesen ist oder etwa die Bestimmung der in der Ehe zu führenden Namen.
Die Standesbeamten/Standesbeamtinnen werden Ihre Eheschließung in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vornehmen. Dazu gehört auch eine Trauansprache durch den Standesbeamten/die Standesbeamtin.
Den genauen Ablauf einer jeden Eheschließung bestimmt der/die Standesbeamte/Standesbeamtin selbst. Wir sind bemüht, individuell auf jedes Brautpaar einzugehen.
Im Mittelpunkt einer jeden Eheschließung steht die eigentliche Eheschließungshandlung. Auch diese ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Standesbeamte/die Standesbeamtin fragt das Brautpaar einzeln und nacheinander, ob Sie die Ehe miteinander eingehen möchten. Hat das Brautpaar diese Frage jeweils mit „Ja“ beantwortet, erklärt danach der Standesbeamte/die Standesbeamtin, dass Sie nunmehr rechtsmäßig verbundene Eheleute sind.
Trauzeugen sind heute bei der Eheschließung nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Es ist dem Brautpaar überlassen, ob Sie Trauzeugen wünschen.
Sofern bei der Eheschließung Trauzeugen zugegen sein sollen, ist lediglich zu beachten, dass maximal zwei Trauzeugen zulässig sind.
Es genügt dem Standesamt Alsdorf, wenn die Trauzeugen am Tage der Eheschließung bekannt gegeben werden.