Gebührentabelle
Die standesamtlichen Gebühren sind gesetzlich für Nordrhein-Westfalen geregelt.
Gebühren AB 01.01.2020 "auf Grund der beschlossenen Gebührensatzung für Leistungen des Standesamtes Alsdorf vom 01.10.2019"
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung |
50,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung und Vornahme der Eheschließung unter Beachtung ausländischen Rechts |
75,00 € |
Vornahme der Eheschließung durch ein andres als das für die Anmeldung zuständige Standesamt |
50,00 € |
Vornahme der Eheschließung außerhalb der allgemein üblichen Öffnungszeiten |
70,00 € |
Auslagenerstattung für Eheschließungen im historischen Trauzimmer |
75,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses |
40,00 € |
Prüfung der Ehevoraussetzungen bei Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses unter Beachtung ausländischen Rechts |
60,00 € |
Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine ausländische Person |
60,00 € |
Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familien- und personenstandsrechtlicher Vorschriften |
40,00 € |
Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder eine namensrechtliche Erklärung |
10,00 € |
Nachträgliche Beuurkundungen nach §§ 34 bis 36 Personenstandsgesetz (PStG): a) Eheschließung, b) Sterbefall und c) Geburt |
50,00 € 25,00 € 50,00 € |
Erteilung einer Personenstandsurkunde, bzw. einer beglaubigten Abschrift/eines Ausdrucks aus dem Personenstandsregister und/oder –buch |
12,00 € |
Für die Ausstellung eines zweiten und jedes weiteren Exemplars einer gleichen Personenstandsurkunde, einer gleichen Abschrift oder eines gleichen Auszuges wenn es gleichzeitig beantragt wird |
6,00 € |
Auskunft aus dem oder Einsichtnahme in das Personenstandsregister und /oder Sammelakte |
10,00 € |
Suche eines Eintrages oder Vorgangs, wenn notwendige Angaben fehlen, nach Arbeitsaufwand: a) Bis 30 Minuten, b) Bis 60 Minuten und c) Über 60 Minuten und länger |
20,00 € 40,00 € 60,00 € |
Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung |
25,00 € |
Aufnahme eines Antrages für die Durchführung eines Verfahrens zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen durch die Landesjustizbehörde |
50,00 € |
Bescheinigung über die Zurückstellung eines Sterbefalls |
25,00 € |
Erteilung/Ausstellung einer Aufenthaltsbescheinigung, bzw. einer erweiterten Meldebescheinigung oder Bildschirmkopie des Melderegisters |
9,00 € |