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Meldeamt Ortsschild Wohnen in Alsdorf Ständebaum auf dem Denkmalplatz

Wohnsitz ummelden (Ummeldung)

Die Verpflichtung zur Ummeldung ist eine persönliche Pflicht, d.h., sie kann nicht schriftlich, telefonisch oder online erfolgen. Personen, die das 18.Lebensjahr vollendet haben, sind eigenverantwortlich meldepflichtig und müssen sich auch dann eigenständig ummelden, wenn sie z.B. mit den Eltern gemeinsam umziehen. Ein Ehepartner kann für den anderen Ehepartner sowie für die minderjährigen Kinder die Ummeldung alleine vornehmen.

Benötigt werden:

  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden)
  • Personalausweis, Reisepass (falls vorhanden) der umzumeldenden Familienangehörigen
  • bei Kindern: Kinderreisepass/Kinderausweis; sofern noch nicht vorhanden Geburtsurkunde
  • sofern vorhanden: Nachweise zum Familienstand
    (z.B. Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Ledigkeitsbescheinigung, etc.)
  • Einzugsbestätigung vom Vermieter (Wohnungsgeberbestätigung) ACHTUNG: Der Mietvertrag reicht NICHT aus.
  • bei Eigentum Nachweis über den Kauf (z.B. Grundbuchauszug, Notarvertrag)
  • ausländischer Reisepass + Aufenthaltstitel
  • bei verheirateten Personen den Nachweis der Eheschließung
  • bei geschiedenen Personen das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes (Erklärung, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigen eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt).

Für ausländische Staatsangehörige:

Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt führt nicht automatisch zu einem Aufenthaltsrecht im Bundesgebiet.

  • ausländischer Reisepass (bei nicht EU-Länder auch der Aufenthaltstitel)

Hinweis: ab dem 01.05.2015 muss wieder die Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers vorgelegt werden.

Die Anschrift in Ihrem Kfz-Schein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I) kann ebenfalls im Bürgerbüro geändert werden.

Meldefrist: innerhalb zwei Wochen nach Umzug

Gebühren / Kosten: Ummeldung gebührenfrei / Zulassungsbescheinigung Teil I ändern 10,80 ,- €

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 277
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 232
Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 275
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Maja Rottenfußer
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 276
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 276
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de
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