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Führerscheine

Führerscheinantrag

Umtauschpflicht für vor dem 19.01.2013 ausgestellte Führerscheine

In Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtlinie wurden zum 19.01.2013 neue Kartenführerscheine eingeführt. Der neue Kartenführerschein hat eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau, rosa oder Karte, müssen bis spätestens zum 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zeitlich so geregelt, dass je nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des bisherigen Führerscheines eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon vorher besteht.

Es handelt sich dabei nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Ihre Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden. Sie bestehen auch weiterhin lediglich für bestimmte Fahrerlaubnisklassen (z. B. C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE) mit besonderer Verantwortung. Der neu ausgestellte Führerschein wird, unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis, auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Diese Regelung dient der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes.


Wo beantrage ich meinen Führerschein?

Sie können den Antrag nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Fahrerlaubnisbehörde der StädteRegion Aachen oder bei Ihrem zuständigen Bürgeramt stellen.

Umstellung Papierführerscheine | StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)
 
Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
  • Vorlage Ihres aktuellen Führerscheines
  • Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (weitere Informationen und Fotomustertafeln dazu finden Sie auf den Internetseiten der Bundesdruckerei)


Die Führerscheinstelle bietet seit dem 01.09.2020 für ihre Bürger_innen einen zusätzlichen Service an. Im Wartebereich besteht die Möglichkeit zur Nutzung eines sogenannten „Self-Service-Terminals“ (SST). Das Selbstbedienungsterminal der Bundesdruckerei ermöglicht es Ihnen ein biometrisches Lichtbild sowie Ihre Unterschrift für die Ausstellung des Führerscheines selbst zu erfassen. Das Bild und die Unterschrift werden automatisiert an den zuständigen Sachbearbeiter weitergeleitet. Die Gebühr für die Nutzung beträgt 4,50 €.
 
Gebühren

  • 25,30 € Grundgebühr
  • 4,90 € für den Direktversand

Auf Wunsch zuzüglich 30,00 € für die Expresslieferung

Kontakt: Führerscheinstelle

Für die Beantragung des Umtauschs sowie auch für alle anderen Anliegen ist eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich. Die Terminvereinbarung ist vorzugsweise online (www.staedteregion-aachen.de\online-termin ) oder telefonisch (0241/5198-6500) vorzunehmen.

Wichtig:
Sollten Sie seit der ersten Führerscheinausstellung umgezogen sein, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift der zuletzt ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde. Bei Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter_innen der Fahrerlaubnisbehörde gerne zur Verfügung.

Link für die Onlinebeantragung: Umtausch Führerschein auf dem Postweg | StädteRegion Aachen (staedteregion-aachen.de)

 

I. Antrag auf Umstellung und Ersatz eines Führerscheins (Kartenführerschein)

Persönliche Vorsprache.

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • alter Führerschein (bei Umstellung)
  • 1 biometriefähiges Lichtbild
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular

Bearbeitungsdauer: ca. 2 - 3 Wochen, abhängig vom Straßenverkehrsamt Aachen

Gebühren / Kosten:
 gebührenfrei

Die Gebühren für den Führerschein werden durch das zuständige Straßenverkehrsamt erhoben. 

Verwaltungsgebühr: zurzeit 24 € (Umtausch)

Gebühr: 37,30 € ((Vorläufige Fahrberechtigung 8,70 €) bei Verlust oder Diebstahl))

II. Erstantrag

Persönliche Vorsprache.

Benötigt werden:

  • Antrag
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe Bescheinigung

Bearbeitungsdauer: ca. 2 - 3 Wochen, abhängig vom Straßenverkehrsamt Aachen

Gebühren / Kosten:
 5,10 € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash

Für sonstige Führerscheinangelegenheiten wenden Sie sich direkt an:


Straßenverkehrsamt der StädteRegion Aachen
Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen

Telefon: 02405/697-0
Servicetelefon Führerschein: 02405/697-100
Servicetelefon KFZ-Zulassung: 02405/697-200
Telefax: 02405/697-170
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de
Internet: www.staedteregion-aachen.de

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 277
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 232
Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 275
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 275
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

Kontakt

Maja Rottenfußer
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 276
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 276
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