Untersuchungsberechtigungsschein
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.
Der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) ist für den Jobeinstieg jetzt digital und super einfach zu kriegen!
Dieser kann online beantragt und direkt auf das Handy gesandt werden.
Keine lästigen Formulare , keine notwendigen Behördengänge.
Über folgenden Link, kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) Online Beantragt werden:
<<< Untersuchungsberechtigungsschein >>>
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- persönliche Vorsprache oder durh einen gesetzlichen Vertreter
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten: gebührenfrei