Untersuchungsberechtigungsschein
Durchführung von ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Ausgabe der untersuchungsberechtigungsscheine und Erhebungsbogen, Abrechnungsverfahren.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der jeweils geltenden Fassung regelt in den §§ 32 ff die gesundheitliche Betreuung arbeitender Jugendlicher. Diese Vorschriften werden ergänzt durch die Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV) vom 16. Oktober 1990 (BGBl. I S. 2221) in der jeweils geltenden Fassung.
Benötigt werden:
- Personalausweis oder Reisepass
- Kinderreisepass/Kinderausweis (falls kein Personalausweis oder Reisepass vorhanden)
- persönliche Vorsprache oder durh einen gesetzlichen Vertreter
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten: gebührenfrei