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Führungszeugnis / Gewerbezentralregister

Wichtiger Hinweis Online-Antrag Führungszeugnis – ausschließlich beim Bundesamt für Justiz

Aus aktuellem Anlass weist das Bundesamts für Justiz (BfJ) darauf hin, dass ein Online-Antrag auf ein Führungs­zeugnis ausschließlich über das amtliche Online-Portal des BfJ gestellt werden kann. Dieses ist unter www.fuehrungszeugnis.bund.de erreichbar. Anderslautende Internetadressen, bei denen – dem Anschein nach – Führungszeugnisse beantragt werden können, stehen in keinem Zusammenhang mit dem BfJ. So haben Bürgerinnen und Bürger bei verschiedenen Anbietern im Internet für 13 Euro einen vermeintlichen Antrag auf ein Führungszeugnis gestellt. Das gewünschte Führungszeugnis haben sie aber nie erhalten. Erst bei genauerem Lesen der betreffenden Internetseite wird deutlich, dass lediglich eine Anleitung für einen Online-Antrag auf ein Führungszeugnis erworben wird. Dort vermeintlich gestellte Anträge und Zahlungen erreichen das BfJ nicht.

HINWEIS:

Ab dem 18. Februar 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld. Es wurde deutlich vergrößert. Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundezentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst.

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Ab dem 31. August 2018 werden aufgrund einer Änderung des § 30b Bundeszentralregistergesetz (BZRG) für EU-Bürgerinnen und -Bürger verpflichtend Europäische Führungszeugnisse ausgestellt.

Die bisherige Wahl zwischen einem Führungszeugnis, welches nur im Bundeszentralregister erfasste Vorstrafen enthält, und einem Europäischen Führungszeugnis, welches alle dem EU-Heimatstaat der betroffenen Person aus allen EU-Mitgliedstaaten mitgeteilte Vorstrafen enthält, fällt weg.

Das Europäische Führungszeugnis soll künftig auf diese Weise umfassend über die strafrechtlich relevante Vergangenheit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern Auskunft geben.

Bei Beantragung eines Führungszeugnisses oder Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, das zur Vorlage bei einer Behörde oder öffentlichen Einrichtung bestimmt ist, wird deren genaue Postanschrift benötigt. 

Benötigt werden:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • persönliche Vorsprache
  • Verwendungszweck
  • Belegart ( N, NE, O, OE)

HINWEIS: Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung eines Führungszeugnisses ist nicht möglich.

HINWEIS erweitertes Führungszeugnis: Bei der Antragstellung ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30a Abs. 1 BZRG für die Erteilung eines solchen Führungszeugnisses vorliegen.Bei Selbständigen reicht die Bescheinigung der antragsstellenden Person aus.

HINWEIS Auskunft Gewerbezentralregister: Die Antragstellung erfolgt durch den (gesetzlichen) Vertreter der juristischen Person oder Personenvereinigung. Die Vertretungsbefugnis ist nachzuweisen. Der Vertreter der juristischen Person kann sich bei der Antragstellung nicht durch einen Bevollmächtigten, beispielsweise einen Rechtsanwalt, vertreten lassen. 

ACHTUNG: Für die Erteilung roter Dauerkennzeichen, kann der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ausschließlich nur bei dem Straßenverkehrsamt erfolgen.

Bearbeitungsdauer:
ca. 2 - 3 Wochen, abhängig vom Bundesamt für Justiz Bonn 

bei EU-Staatsbürgern ist es abhängig vom Herkunftsland

Gebühren / Kosten:
13,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
 
HINWEIS:  
 
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit
einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden.

Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:

www.bundesjustizamt.de oder www.fuehrungszeugnis.bund.de

Formulare

Kontakt

Esteban Moreno Magarin
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 361
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 361
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Tanja Hofman
Einwohnermeldeamt

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A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
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Telefon: 0 24 04 / 50 - 249
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 249
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Doris Lesmeister
Einwohnermeldeamt 

Stadt Alsdorf
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Hubertusstraße 17
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Telefon: 0 24 04 / 50 - 277
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 277
E-Mail: meldeamt@alsdorf.de

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Silke Martiné
Einwohnermeldeamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
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Telefon: 0 24 04 / 50 - 232
Fax: 0 24 04 /57 999 - 232
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Nikolaos Pavlidis
Einwohnermeldeamt 

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Maja Rottenfußer
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