Beantragung eines vorläufigen Reisepasses (maschinenlesbar)
Nur bei begründeter Notwendigkeit ist eine Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich.
Die Beantragung erfolgt formlos und mündlich.
Benötigt werden:
• der aktuelle Bundespersonalausweis (sollte dieser nicht vorhanden sein, ist eines der folgenden Dokumente vorzulegen!)
- Geburts-/Abstammungsurkunde
- Heirats-/Eheschließungsurkunde
- Vorläufiger Bundespersonalausweis
- Reisepass
- Führerschein
• ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nicht älter als 3 Monate)
• persönliches Erscheinen ist erforderlich
HINWEIS: ab dem 10 Lebensjahr ist eine Unterschrift abzugeben.
Bei Kindern und Jugendlichen (Personen unter 18 Jahren) zusätzlich noch die schriftliche Zustimmungserklärung beider Sorgeberechtigten (mindestens ein Sorgeberechtigter muss bei Antragsstellung persönlich Erscheinen). Ist das Sorgerecht auf eine Person übertragen worden, ist die gerichtliche Entscheidung (Sorgerechtsbeschluss bzw. Bestellung des Betreuers) vorzulegen.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer: sofortige Ausstellung
Gebühren / Kosten: 26,- € (bei Antragsstellung zu entrichten) bar oder EC-Cash
Bildquelle: BMI