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Gartenhaus

Gartenhäuser / Abstellräume

Genehmigungsfrei:

§ 62 Abs. 1 Nr. 1a) BauO NRW 2018

Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, ohne Toiletten, ohne Feuerstätten sowie ohne Ställe.

Im Außenbereich sind diese Gebäude nur verfahrensfrei, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken dienen.

Die Verfahrensfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die in diesem Gesetz, in Vorschriften aufgrund dieses Gesetzes oder in anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften gestellt werden.

Genehmigungspflichtig:

Bei größeren Nebenanlagen ist ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu stellen.

Befindet sich das Bauvorhaben in einem Bereich mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan, kann auch ein Antrag gem. § 63 BauO NRW 2018 – Genehmigungsfreistellung eingereicht werden.

Grenzbebauung/ Abstandsflächen

Ansonsten muss bei verfahrensfreien und genehmigungspflichtigen Nebenanlagen darauf geachtet werden, dass Abstandsflächen gem. § 6 BauO NRW 2018 eingehalten werden. Gemäß § 6 Abs. 8 BauO NRW 2018 können Nebenanlagen (Gebäude ohne Aufenthaltsräume) direkt an der Nachbargrenze errichtet werden.

Die Gesamtlänge der Bebauung darf je Nachbargrenze 9,00 m und auf einem Grundstück zu allen Nachbargrenzen insgesamt 18 m nicht überschreiten.

Die mittlere Gebäudehöhe darf 3,00 m nicht überschreiten (siehe Darstellung Garage/Carport). 

Falls das Grundstück in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan besteht, sollte man sich vor Antragstellung/Errichtung in einem Beratungsgespräch mit dem

A 61 – Amt für Planung und Umwelt über evtl. Einschränkungen und Festsetzungen bezüglich der Nebenanlagen informieren.

Formulare

 

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Bernd vom Dorp

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50-383
Fax: 0 24 04 / 57 999-383

E-Mail: bernd.vomdorp@alsdorf.de

Kontakt

Fragen zu Bebauungsplänen

Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Kontakt

Sophie Kerzmann

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt
Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf
Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382
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