Antragstellung Wohngeld
Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.
Ausschlussgründe
Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden.
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören
Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen sowie einen anonymisierten Wohngeldproberechner erhalten Sie unter der Adresse www.mbwsv.nrw.de.
Hinweis zum Wohngeld aufgrund der Corona Krise
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
nutzen Sie bitte die Möglichkeit, einen Erst- oder einen Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen. Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes.
Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden; bezüglich der noch fehlenden Möglichkeit notwendige Nachweise hochladen zu können, bitte ich Sie diese auf den Postweg einzureichen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.
Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Online-Antragstellung:
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Wohngeld kann jetzt auch online beantragt werden
Seit dem 02. November 2016 steht das Wohngeld-online Antragsverfahren auf der Homepage des MBWSV zur Verfügung.
Weitere Informationen erhalten sie hier:
http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/
Archiv_2016/2016_11_02_Wohngeld-online/index.php
Formulare und Merkblätter zum Download