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Antragstellung Wohngeld

Mietzuschüsse können Alsdorfer Bürger im Sozialamt, Bereich Wohngeld, beantragen.

Ausschlussgründe

Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden.

  • Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
  • Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
  • Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören

Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen sowie einen anonymisierten Wohngeldproberechner erhalten Sie unter der Adresse www.mbwsv.nrw.de.

Hinweis zum Wohngeld aufgrund der Corona Krise

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

nutzen Sie bitte die Möglichkeit, einen Erst- oder einen Weiterleistungsantrag entweder digital oder schriftlich zu stellen.  Über den Wohngeldrechner NRW („Wohngeldproberechner“) können Sie schnell und unkompliziert herausfinden, ob sie einen Anspruch auf Wohngeld haben und wie hoch dieser ist. Der Wohngeldrechner berücksichtigt die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft getretene Neuberechnung des Wohngeldes.

Nach der Berechnung kann direkt über das Tool ein Online-Antrag gestellt werden; bezüglich der noch fehlenden Möglichkeit notwendige Nachweise hochladen zu können, bitte ich Sie diese auf den Postweg einzureichen. Für die Berechnung werden alle Angaben anonymisiert. Bei der Antragsstellung werden die Daten über eine sichere Verbindung an die zuständige Wohngeldstelle weitergeleitet. Die Berechnung und Antragsstellung ist für jede Kommune in Nordrhein-Westfalen möglich.

Bitte nutzen Sie folgenden Link zur Online-Antragstellung: 
https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW

 

Wohngeld kann jetzt auch online beantragt werden

Seit dem 02. November 2016 steht das Wohngeld-online Antragsverfahren auf der Homepage des MBWSV  zur Verfügung.

Weitere Informationen erhalten sie hier:
http://www.mbwsv.nrw.de/presse/pressemitteilungen/
Archiv_2016/2016_11_02_Wohngeld-online/index.php

 

 

Formulare und Merkblätter zum Download

Kontakt

Frau Gärtner
Wohngeld 
A - C

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 358
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 358
E-Mail: wohngeldstelle@alsdorf.de

Kontakt

Frau Sochard
Wohngeld
D - Ha

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 335
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 335

Kontakt

Herr Aliu
Wohngeld
Hb - L 

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 235
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 235

Kontakt

Frau Heinze
Wohngeld
M - R

Stadt Alsdorf

A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 448
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 448

Kontakt

Herr Dickes
Wohngeld
S - Z

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 336
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 336
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