Abbrennen von Feuerwerkskörpern außerhalb von Silvester
Außerhalb des 31.12. und des 01.01. dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nur zu besonderen Anlässen mit einer Genehmigung des Ordnungsamtes abgebrannt werden. Kategorie 2 bedeutet: Kleinfeuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten Personen abgebrannt werden dürfen.