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Spielhallen

Zum Betrieb einer Spielhalle in Alsdorf ist eine Spielhallenerlaubnis nach §33i Gewerbeordnung nötig. Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Daneben kann es unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Welche Unterlagen im Einzelfall vorzulegen sind, erfragen Sie bitte vorab telefonisch.

 

 Kontakt

Anne von Ameln
Ordnungsamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 229
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 229
E-Mail: anne.vonameln@alsdorf.de

 Kontakt

Niklas Ganser
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf

A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 238
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 238
E-Mail: niklas.ganser@alsdorf.de

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