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Reisegewerbekarten

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben

  • Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet 

oder 

  • selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.

 

Welche Unterlagen sind vorzulegen?

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    (beantragen beim Einwohnermeldeamt
  • Führungszeugnis für Antragsteller und Ehegatten
    (beantragen beim Einwohnermeldeamt
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Lichtbild
  • Zusätzlich bei mobilen Imbissen:
    • Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer

 Kontakt

Anne von Ameln
Ordnungsamt

Stadt Alsdorf
A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 229
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 229
E-Mail: anne.vonameln@alsdorf.de

 Kontakt

Niklas Ganser
Ordnungsamt 

Stadt Alsdorf

A 32 Bürger- und Ordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 238
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 238
E-Mail: niklas.ganser@alsdorf.de

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