Reisegewerbekarten
Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine Niederlassung zu haben
- Waren verkauft oder ankauft und/oder Dienstleistungen anbietet
oder
- selbständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller ausübt.
Welche Unterlagen sind vorzulegen?
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
(beantragen beim Einwohnermeldeamt) - Führungszeugnis für Antragsteller und Ehegatten
(beantragen beim Einwohnermeldeamt) - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Lichtbild
- Zusätzlich bei mobilen Imbissen:
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer