Bebauungspläne
Für das Stadtgebiet der Stadt Alsdorf sind bisher ca. 200 Bebauungspläne aufgestellt worden. Die Bebauungspläne werden als verbindliche Bauleitpläne bezeichnet. In ihnen werden konkrete Festsetzungen getroffen, um die städtebauliche Entwicklung in Alsdorf zu lenken. Die Bebauungspläne treffen Regelungen zur Art der Nutzung, zum Maß der Nutzung, zur Gestaltung, Pflanzvorschriften u.a.
Bei konkreten Bauabsichten der Bauherren sind die Festsetzungen in den Bebauungsplänen bei der Planung zu berücksichtigen und einzuhalten.
In Bereichen, in denen kein Bebauungsplan aufgestellt wurde, richten sich die Baumöglichkeiten nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB). Danach müssen sich die Bauvorhaben in Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen.