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Asylbewerberleistungen

Rechtsgrundlage

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Flüchtlinge sowie sonstige Ausländer mit entsprechendem Aufenthaltsstatus  können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sog. Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungserbringung möglich. Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in das Heimatland sind auch finanzielle Leistungen möglich.


Voraussetzungen


Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen.  Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen (z.B. Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen, analogen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Eine analoge Anwendung des Sozialgesetzbuches XII ist für diejenigen vorgesehen, die mindestens 18 Monate Grundleistungen erhalten haben und die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.


Unterlagen

Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.: 

  • Pass, Einkommens- und Vermögensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, Mietverträge, Nachweis über Energiekosten und Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte.

Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.

Kontakt

Frau Tissen
Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Buchstabe A-C

Stadt Alsdorf

A 50 Sozialamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 422
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 394
E-Mail:asyl@alsdorf.de

Kontakt

Herr Lenz
Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Buchstaben D-L

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 248
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 394

Kontakt

Herr Schmitz
Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Buchstaben M-Z

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 394
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 394

Kontakt

Herr Blagnies
Hilfe nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 252
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 394 

Kontakt

N.N.
Hilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Stadt Alsdorf
A 50 Sozialamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 580
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 394
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