Asylbewerberleistungen
Rechtsgrundlage
Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber, Flüchtlinge sowie sonstige Ausländer mit entsprechendem Aufenthaltsstatus können finanzielle Leistungen nach den Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) erbracht werden. In der Regel wird eine sog. Grundleistung gewährt. Darüber hinaus ist in besonderen Fällen eine davon abweichende oder auch eingeschränkte Leistungserbringung möglich. Im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und Geburt können zusätzliche Hilfen erfolgen. Bei freiwilliger Rückkehrbereitschaft in das Heimatland sind auch finanzielle Leistungen möglich.
Voraussetzungen
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich in Deutschland aufhalten und eine Aufenthaltsgestattung, Duldung oder eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis besitzen. Eine Anspruchseinschränkung erfolgt für Leistungsberechtigte, bei denen aus von Ihnen zu vertretenden Gründen (z.B. Vernichtung des Passes oder Angabe einer falschen, analogen Identität) aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht vollzogen werden können. Eine analoge Anwendung des Sozialgesetzbuches XII ist für diejenigen vorgesehen, die mindestens 18 Monate Grundleistungen erhalten haben und die Dauer ihres Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.
Leistungen bei Krankheit werden nur bei akuten Erkrankungen sowie zur Genesung, Besserung oder Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erbracht.
Unterlagen
Damit wir Ihren Anspruch klären und bearbeiten können, benötigen wir von Ihnen z.B.:
- Pass, Einkommens- und Vermögensnachweise, aktuelle Kontoauszüge, Mietverträge, Nachweis über Energiekosten und Nachweise über bisherige Aufenthaltsorte.
Welche Unterlagen und Nachweise in Ihrer persönlichen Situation erforderlich sind, sollten Sie, jeweils ausgehend von der Besonderheit des Einzelfalles, mit dem zuständigen Sachbearbeiter abklären.