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Schülerbeförderung

Der Schulträger  Stadt Alsdorf übernimmt für Schüler der städtischen Schulen Beförderungskosten gemäß der Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO). Demnach besteht u. a. ein Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten, wenn 
  • der Schulweg in der einfachen Entfernung für die Schülerin oder den Schüler der Primarstufe mehr als 2 km, der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3.5 km und der Sekundarstufe II mehr als 5 km beträgt. Gleiches gilt für Schülerinnen und Schüler der entsprechenden Klassen der Förderschulen.
Schulweg im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist der kürzeste Weg (Fußweg) zwischen der Wohnung der Schülerin oder Schülers und der nächstgelegenen Schule oder dem Unterrichtsort. 
Die Fahrkostenübernahme erfolgt durch die Bereitstellung eines School & Fun Tickets. Da das School & Fun Ticket auch zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des Aachener Verkehrsverbundes in der Freizeit berechtigt, ist ein Eigenanteil zu entrichten. Antragsformulare sind in den Schulsekretariaten erhältlich.

Nähere Informationen über das School & Fun Ticket sowie ein Antragsformular können Sie unter www.avv.de/school erhalten.

Kontakt

Jennifer Steffen

Stadt Alsdorf
A 40 Schul- und Sportamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 368
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 368
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