Hausnummern
Gemäß § 14 der Verordnung für Straßen und Hausnummerierung ist jedes bebaute Grundstück durch den Eigentümer mit der von der Stadtverwaltung festgesetzten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus deutlich lesbar sein und stets in ordnungsgemäßem Zustand erhalten werden. Neu zugeteilte Hausnummern müssen innerhalb eines Monats nach Zuteilung angebracht werden.
Der Antrag auf die Erteilung einer Hausnummer kann formlos unter Angabe der Flur- und Flurstücksbezeichnung des jeweiligen Grundstücks beim A 60 Bauverwaltungsamt gestellt werden.