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Illustration Bauen Baugebiet Müschekamp

Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Alsdorf 

In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn:

  • Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
  • Sie ein Grundstück erwerben möchten,
  • ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll. 

Gebühren:

Die Auskunft ist gebührenpflichtig, sofern sie in Schriftform benötigt wird.

  • Ist das Flurstück belastet, wird eine Gebühr pro Baulast in Höhe zwischen 50,00 € und 150,00 € erhoben.
  • Ist das Flurstück nicht belastet, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.

Sollte eine mündliche Baulastauskunft ausreichen, werden keine Gebühren erhoben.

 

Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit folgende Emailadresse zur Beantragung der Baulastenauskunft:

baulastenauskunft@alsdorf.de

Kontakt

Kerstin Hesse

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 355
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 355

E-Mail: kerstin.hesse@alsdorf.de

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