Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der Stadt Alsdorf
In das Baulastenverzeichnis kann jeder Einsicht nehmen, der ein berechtigtes Interesse hat. Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn:
- Sie eine Immobilie veräußern oder erwerben möchten,
- Sie ein Grundstück erwerben möchten,
- ein Wertgutachten für ein Grundstück oder eine Immobilie erstellt werden soll.
Gebühren:
Die Auskunft ist gebührenpflichtig, sofern sie in Schriftform benötigt wird.
- Ist das Flurstück belastet, wird eine Gebühr pro Baulast in Höhe zwischen 50,00 € und 150,00 € erhoben.
- Ist das Flurstück nicht belastet, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben.
Sollte eine mündliche Baulastauskunft ausreichen, werden keine Gebühren erhoben.
Bitte benutzen Sie nach Möglichkeit folgende Emailadresse zur Beantragung der Baulastenauskunft: