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Bagger vor Fördergerüst Illustration Umbau

Beseitigung

Die beabsichtigte Beseitigung von Anlagen ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.

Eine Anzeige ist nicht erforderlich für die Beseitigung von:

  • genehmigungsfreien Anlagen nach § 62 Abs. 1 BauO NRW 2018
  • freistehenden Gebäuden der Gebäudeklassen I bis III
  • sonstigen Anlagen, die keine Gebäude sind, mit einer Höhe bis zu 10 Metern 

Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften gestellt werden.
Hierbei sind unter anderem Vorschriften zum Denkmalschutz, Artenschutz, Altlasten, Asbestbelastung ect. zu beachten.

Bei nicht freistehenden Gebäuden ist der Anzeige eine Bestätigung einer qualifizierten Tragwerksplanerin über die Standsicherheit des Gebäudes, an die das zu beseitigende Gebäude angebaut ist, beizufügen.

Mit der Beseitigung darf erst nach Ablauf eines Monats, nachdem die Bauaufsichtsbehörde den Eingang der mängelfreien Anzeige bestätigt hat, begonnen werden.

Die teilweise Beseitigung einer baulichen Anlage ist immer eine Änderung einer baulichen Anlage und erfordert einen Bauantrag im einfachen Baugenehmigungsverfahren gem. § 64 BauO NRW 2018.

Gebühren

Nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (Ziff. 2.4.11.3 f) sind die Eingangsbestätigung bzw. die schriftliche Aufforderung zur Vervollständigung oder Mängelbehebung und die Bestätigung der Vollständigkeit bzw. Mangelbehebung gebührenpflichtig (jeweils 50 €).

Bauvorlagen, die zum Einreichen einer Anzeige zur Beseitigung benötigt werden:

  • mind. 1-fach Bauantragsvordrucke (Beseitigungsantrag, auf amtlichem Vordruck)
  • mind. 1-fach Lageplan oder beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
  • 1-fach Statistischer Erhebungsbogen für Bauabgänge



Formular

 

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Herr Tim Engels

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 382
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 382

E-Mail
tim.engels@alsdorf.de

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Hubert Tylla
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 207
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 207
E-Mail: hubert.tylla@alsdorf.de

Kontakt

Kerstin Hesse

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 355
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 355

E-Mail: kerstin.hesse@alsdorf.de

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