Was ist eine „Brandverhütungsschau“?
Durch die Brandverhütungsschau sind insbesondere Gebäude und Einrichtungen zu überprüfen, die in erhöhtem Maße brand- oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sein würden. Mit der Brandverhütungsschau soll Vorsorge für Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihren Betrieb getroffen werden.
Die Gemeinden sind verpflichtet, in regelmäßigen Zeitabschnitten eine Brandverhütungsschau durchzuführen.
Rechtliche Grundlagen für die Durchführung der gemeindlichen Brandverhütungsschau bilden:
- das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG),
- die Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen 2018 (BauO NRW 2018) und
- die zu der BauO NRW 2018 ergangenen Spezialverordnungen.
Bei der Brandverhütungsschau sind im Wesentlichen folgende Überprüfungskriterien von Bedeutung:
- Sind Ausgänge, Flure, Treppenräume und sonstige Verkehrswege, die als Rettungswege dienen, von jeglicher Lagerung freigehalten?
- Sind die Zufahrtswege und notwendigen Aufstellflächen für Feuerwehrfahrzeuge noch nutzbar?
- Sind notwendige Lösch- und Brandmeldeanlagen noch betriebsbereit (z.B. auch Feuerlöscher)?
- Liegen hierzu Prüf- und Wartungsprotokolle vor?
- Sind Rettungswege deutlich und dauerhaft nach DIN ISO 7010 oder ASR A 1.3 beschildert?
- Sind aus Aufenthaltsräumen mindestens zwei Rettungswege nutzbar?
- Sind entsprechend der Baugenehmigung die notwendigen Brandwände noch vorhanden und verschlossen?
- Sind haustechnische Leitungsanlagen brandschutztechnisch sicher abgetrennt?
- Sind vorhandene Feuerwehrpläne auf dem aktuellen Stand?
- Gehen von haustechnischen Anlagen (z.B. elektrische Anlagen) Brandgefahren aus?
- Einhaltung von organisatorischen Brandschutzmaßnahmen nach Arbeitsstättenrichtlinie.
Für Fragen über die Durchführung der Brandverhütungsschau ist der Brandschutztechniker der Stadt Alsdorf jederzeit auskunftsbereit.