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Illustration Zaun Zaun am Broicher Weiher Müschekamp Alsdorf

Einfriedungen / Zäune

Gemäß § 62 Abs. 1 Nr. 7 Landesbauordnung NRW 2018 (BauO NRW 2018) sind Mauern einschließlich Stützmauern und Einfriedungen bis zu 2,00 m über der Geländeoberfläche des Baugrundstückes, außer im Außenbereich, verfahrenssfrei.

Art und Höhe der Einfriedungen können durch Festsetzungen in Gestaltungssatzungen oder Bebauungsplänen der Stadt Alsdorf definiert sein.

Pflanzungen (Hecken) sind keine Einfriedungen im bauordnungsrechtlichen Verständnis.  Entsprechende Vorgaben finden sich im Nachbarrechtsgesetz.

Auch das Baunebenrecht beinhaltet Vorgaben für Einfriedungen, z.B. im Straßenrecht.

→ Die Verkehrssicherheit darf nicht beeinträchtigt werden!

Überschreitet eine Einfriedung die oben genannte Höhe, so ist ein Bauantrag im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren zu stellen.

 

Bauantragsunterlagen für das einfache Genehmigungsverfahren gemäß § 64 BauO NRW 2018:

Download:

  • Flurkarte
  • Lageplan
  • Bauzeichnung (Ansicht mit Höhenangabe)
  • Herstellungskosten

 

Gebühren:
Die Genehmigungsgebühren im einfachen Baugenehmigungsverfahren belaufen sich auf 6,00 Euro je 1.000,00 Euro Herstellungskosten mindestens jedoch 50,00 Euro.

 

Kontakt

Jörg Hansen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 442
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 442
E-Mail: joerg.hansen@alsdorf.de

Kontakt

Jens Claßen

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 /  50 - 341
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 341
E-Mail: jens.classen@alsdorf.de

Kontakt

Bernd vom Dorp

Stadt Alsdorf
A 63 Bauordnungsamt

Hubertusstr. 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50-383
Fax: 0 24 04 / 57 999-383

E-Mail: bernd.vomdorp@alsdorf.de

Kontakt

Fragen zur Ortssatzung/
Bebauungsplan 


Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

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