Bauberatung
Es ist sinnvoll, vor Erwerb, Erweiterung, Umbau, Nutzungsänderung oder Abbruch eines Gebäudes (eines Grundstückes) die Fragen zur Bebaubarkeit in einer Bauberatung zu klären.
Für die Bauberatung stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachgebietes Bauleitplanung zur Verfügung.
Die Bauwilligen erhalten Informationen zur möglichen Bebauung von Grundstücken im Innenbereich (ohne Bebauungsplan) im Bereich von rechtskräftigen Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen, Einbeziehungssatzungen und Außenbereichssatzungen.
Möglicherweise können Fragen nicht konkret beantwortet werden und es wird eine Bauvoranfrage mit konkreter Fragestellung empfohlen. Die Bauberatung erfolgt sowohl aus planungsrechtlicher Sicht als auch mit Mitarbeitern des Bauordnungsamtes zur Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Für die Bauberatung selbst fallen keine Gebühren an.
Für notwenige Kopien z.B. von Bebauungsplänen oder schriftlichen Auskünften zu Bebauungsplänen werden je nach Umfang Gebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Alsdorf erhoben.
Bauberatungen, im Rahmen der Zuständigkeit des A 61 Bauleitplanung, können während der Öffnungszeiten montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und mittwochs von 14:00 Uhr – 18:00 Uhr getätigt werden. Selbstverständlich können auch Termine außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.
Bitte beachten Sie, die abweichenden Öffnungszeiten des Bauberatungsbüros vom A 63 Bauordnungsamt (Mo. + Fr. 8:30 Uhr – 12:00 Uhr und Mi. 14:00 Uhr – 18:00 Uhr) die Beratungen des A 63 finden zentral im Bauberatungsbüro, 6. Etage, Zimmer 613 statt.