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Vergnügungsstätten

Die Bauleitplanung steuert über die Bauleitpläne auch die Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Alsdorfer Stadtgebiet. Anlass für einen solchen Steuerungsbedarf sind die negativen städtebaulichen Auswirkungen, die insbesondere von Spielhallen ausgehen. Unter anderem handelt es sich dabei um die Auslösung von Trading-Down-Effekten in der näheren Umgebung, die Verdrängung bestehender Einzelhandelsbetriebe, die Störung des Ortsbildes und die Beeinträchtigung von Wohnnutzungen durch Schallemissionen.

Aus diesem Grund hat die Stadt Alsdorf im April 2012 ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu dem Themenbereich „Vergnügungsstätten“ durch die GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erarbeiten lassen. Dieses Entwicklungskonzept stellt eine vom Rat der Stadt politisch beschlossene, informelle Planung dar, deren Ergebnisse gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen sind.

Das Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Alsdorf enthält Empfehlungen zur Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Stadtgebiet. Im Zuge der Konzepterstellung wurden auf Grundlage einer Bestandsanalyse im Stadtgebiet Ausschluss- und Eignungsgebiete für Vergnügungsstätten definiert und abgegrenzt, um diese zukünftig in städtebaulich geeigneten Lagen anzusiedeln und empfindliche Nutzungen zu schützen.

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 Kontakt

Uwe Schulz
Amtsleiter

Stadt Alsdorf
A 61 Amt für Planung und Umwelt

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Tel.: 02404 / 50-354
Fax: 02404 / 57999-354

Email: uwe.schulz@alsdorf.de

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