Untere Denkmalbehörde
Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Alsdorf berät alle Denkmaleigentümer/innen in allen Fragen rund um das Thema Denkmalschutz. Sie ist insbesondere zuständig für:
- Eintragungen in die Denkmalliste,
- denkmalrechtliche Erlaubnisverfahren,
- die Ausstellung von steuerlichen Bescheinigungen gem. § 36 DSchG NRW.
Darüber hinaus führt die Untere Denkmalbehörde die Denkmalliste, in der alle Baudenkmäler, Bodendenkmäler und beweglichen Denkmäler der Stadt Alsdorf zusammengefasst sind.
Denkmalrechtliche Erlaubnis für Baudenkmäler gem. § 9 DSchG NRW
Wer ein Baudenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals beseitigen, verändern, an einen anderen Ort verbringen oder deren bisherige Nutzung ändern will, bedarf einer denkmalrechtlichen Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde.
Der denkmalrechtlichen Erlaubnis bedarf auch, wer in der engeren Umgebung eines Baudenkmals Anlagen errichten, verändern oder beseitigen will, wenn sich dies auf die denkmalwerte Substanz oder das Erscheinungsbild des Baudenkmals auswirken kann.
Bescheinigung für steuerliche Zwecke nach § 36 DSchG NRW
Kosten die im Rahmen von Maßnahmen entstanden sind, die nach Art und Umfang erforderlich sind, um den Charakter eines Gebäudes als Baudenkmal zu erhalten oder die notwendig sind um das Gebäude sinnvoll zu nutzen, können gemäß Einkommenssteuergesetz (EstG) von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Bescheinigung nach § 36 DSchG NRW.