Ortsrecht-Dokumente
Hauptsatzung
Jede Stadt ist verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.
In ihr müssen mindestens folgende Bestimmungen enthalten sein:
- Form der öffentlichen Bekanntmachung
- Einzelheiten über die Unterrichtung der Einwohner
- Einzelheiten über die Anregungen und Beschwerden
- Zahl der Mitglieder des Integrationsrates
- Regelung über den Ersatz des Verdienstausfalles für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger und Einwohner.
Über diese Angelegenheiten hinaus kann der Rat in der Hauptsatzung auch weitere Punkte regeln.
Geschäftsordnung
Der Willensbildungsprozess im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen unterliegt festen Regeln.
Diese Regelungen sind unter anderem in der Geschäftsordnung festgelegt.
Hierbei handelt es sich insbesondere um die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, Fertigung der Niederschriften und Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Zuständigkeitsordnung
In der Zuständigkeitsordnung hat der Rat der Stadt die Bildung der Ausschüsse, Zuständigkeiten der Ausschüsse sowie die speziellen Zuständigkeiten des Bürgermeisters geregelt.
Ehrenordnung der Stadt Alsdorf
Mitglieder des Rates der Stadt sowie sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen müssen dem Bürgermeister gegenüber Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung ist.
Die näheren Einzelheiten hat der Rat der Stadt in einer Ehrenordnung geregelt.