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Ortsrecht-Dokumente

Hauptsatzung

Jede Stadt ist verpflichtet, eine Hauptsatzung zu erlassen.

In ihr müssen mindestens folgende Bestimmungen enthalten sein:

  • Form der öffentlichen Bekanntmachung
  • Einzelheiten über die Unterrichtung der Einwohner
  • Einzelheiten über die Anregungen und Beschwerden
  • Zahl der Mitglieder des Integrationsrates
  • Regelung über den Ersatz des Verdienstausfalles für Ratsmitglieder und sachkundige Bürger und Einwohner.

Über diese Angelegenheiten hinaus kann der Rat in der Hauptsatzung auch weitere Punkte regeln.

 

Geschäftsordnung

Der Willensbildungsprozess im Rat der Stadt und seinen Ausschüssen unterliegt festen Regeln.

Diese Regelungen sind unter anderem in der Geschäftsordnung festgelegt.

Hierbei handelt es sich insbesondere um die Vorbereitung und Durchführung der Sitzungen, Fertigung der Niederschriften und Unterrichtung der Öffentlichkeit.

 

 

Zuständigkeitsordnung

In der Zuständigkeitsordnung hat der Rat der Stadt die Bildung der Ausschüsse, Zuständigkeiten der Ausschüsse sowie die speziellen Zuständigkeiten des Bürgermeisters geregelt.

 

Ehrenordnung der Stadt Alsdorf

Mitglieder des Rates der Stadt sowie sachkundige Bürger/innen und Einwohner/innen müssen dem Bürgermeister gegenüber Auskunft über ihre wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse geben, soweit das für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung ist.

Die näheren Einzelheiten hat der Rat der Stadt in einer Ehrenordnung geregelt. 

 

 Kontakt

Yvonne Filipenoks
Amtsleiterin

Stadt Alsdorf
A 12 Amt für Rat und Verfassung

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 389
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 389
E-Mail: yvonne.filipenoks@alsdorf.de

 Kontakt

Simone Born
Stellv. Amtsleiterin

Stadt Alsdorf
A 12 Amt für Rat und Verfassung

Hubertusstraße 17
D-52477 Alsdorf

Telefon: 0 24 04 / 50 - 456
Fax: 0 24 04 / 57 999 - 456
E-Mail: simone.born@alsdorf.de

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