Bürger- und Seniorenbeauftragte der Stadt Alsdorf
Bürger- und Seniorenbeauftragte ist Frau Hümeyra Cetin.
a) Zusammenarbeit mit allen sozialen Einrichtungen (freie Wohlfahrtsverbände, Invaliden- und Seniorenvereine, kirchliche Träger etc.) im Bereich „Seniorenbetreuung“
b) Koordination der Arbeiten der o. a. Verbände etc. im Bereich „Seniorenbetreuung“
c) Beratung und Betreuung für Senioren im Einzelfall
d) Organisation und Durchführung von städtischen Veranstaltungen für Senioren
e) Bewirtschaftung der Zuschüsse für die Alsdorfer Invaliden- und Seniorenvereine
Aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung sind die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen seit dem 01.01.1979 verpflichtet, Bürgerbeauftragte als persönlichen Ansprechpartner für die Bürger/innen und Einwohner/innen zu bestellen.
Außerdem werden in Alsdorf zur Wahrnehmung der besonderen Belange der älteren Mitbürger/innen die Aufgaben des Seniorenbeauftragten durch den Bürgerbeauftragten wahrgenommen.
Aufgaben der Bürgerberatung und Bürgerbetreuung
Aufgaben der Seniorenbetreuung
Aufgaben der Seniorenbetreuung, insbesondere
1. Zusammenarbeit mit allen sozialen Einrichtungen (freie Wohlfahrtsverbände, Invaliden- und Seniorenvereine, kirchliche Träger etc.) im Bereich „Seniorenbetreuung“
2. Koordination der Arbeiten der o. a. Verbände etc. im Bereich „Seniorenbetreuung“
3. Beratung und Betreuung für Senioren im Einzelfall
4. Organisation und Durchführung von städtischen Veranstaltungen für Senioren
5. Bewirtschaftung der Zuschüsse für die Alsdorfer Invaliden- und Seniorenvereine











