Straßenreinigung
Die Straßenreinigung wird als Teil allgemeiner Daseinsvorsorge verstanden und dient zunächst im Wesentlichen der Hygiene. Sie beinhaltet die Entfernung aller Verunreinigungen von der Straße, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen oder eine Gefährdung des Verkehrs darstellen können. Eine Verunreinigung liegt dann vor, wenn die Straße durch aufgebrachte Stoffe derart verändert ist, dass sie nach der Verkehrsauffassung der Reinigung bedarf. Die Reinigung der Straßen im Stadtgebiet kommt nicht nur der Allgemeinheit, sondern im Wesentlichen auch den Eigentümern der durch die Verkehrsanlagen erschlossenen Grundstücke zugute, sie wirkt sich auf die Möglichkeit der Ausnutzung des Grundstücks positiv aus.
Die Gehwegreinigung ist durch Satzung generell auf die Eigentümer übertragen worden. Die Straßenreinigung wird in Alsdorf durch eine externe Firma durchgeführt. Die Kehrmaschine fährt einmal wöchentlich (in der Regel montags) durch die Stadt und reinigt die Straßenrinnen der in der Anlage der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung aufgeführten Straßen. Alle anderen Anlieger der übrigen Straßen müssen ihre Straßenrinne selbst reinigen.
Welche Straßen gereinigt werden, können Sie der nachfolgenden Straßenreinigungssatzung entnehmen.