Regressverfahren
Zu den üblichen einfachen Schadensfällen in den Schulen, wie z.B. beschädigte Scheiben oder Türen durch Schüler/innen, kommt es immer häufiger zu Regressverfahren, die durch Vandalismus - eingeschlagene Türen und Fenster bis hin zu Brandstiftung sowie Graffiti und Schmierereien - verursacht werden. Die Bearbeitung dieser schwerwiegenderen Fälle erfordert zeitweise eine Zusammenarbeit mit Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft. Die Verursacher/innen werden ermittelt und zur Schadenswiedergutmachung herangezogen.